Allgemeine Geschäftsbedingungen Schmuck Forensik
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB’s) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung eines Vertrages mit dem Gemmologe David Hessels, Kölner Ring 47, 59494 Soest.
Als unabhängiger Sachverständiger und Gemmologe bietet dieser seine Dienstleistungen als Schmuck Forensik und Mobiler gemmologischer Dienst an.
1. Geltungsbereich
Alle Dienstleistungen von David Hessels werden auf Grundlage dieser AGB’s erbracht.
AGB’s des Kunden wird bereits jetzt widersprochen. Sie haben nur Gültigkeit, wenn sie von David Hessels ausdrücklich anerkannt werden.
2. Angebote
Angebote von David Hessels können auf Wunsch schriftlich unterbreitet werden. Die Leistungen können die gemmologische Untersuchung, Beratung und Wertermittlung in mündlicher oder schriftlicher Form, mit und ohne Bildnachweise, mit und ohne Gutachten und weitere gemmologische Dienstleistungen umfassen.
Die insoweit erteilten Angebote von David Hessels können vom Kunden nur innerhalb von zwei Wochen nach Eingang angenommen werden. Eine spätere, oder verspätete Annahme des Angebotes stellt zugleich ein neues Angebot des Kunden an David Hessels dar; daran ist der Kunde ebenfalls zwei Wochen gebunden.
Nach wirksamem Vertragsschluss werden die Leistungen von David Hessels und die Zahlungsverpflichtung des Kunden schriftlich festgehalten.
3. Vertragsdurchführung
Der Kunde hat für die Dienstleistung des David Hessels diesem alle von ihm benötigten Unterlagen, Informationen und Daten bereitzustellen. Der Kunde hat für die Dienstleistung des David Hessels diesem alle von ihm benötigten Unterlagen, Informationen und Daten bereitzustellen. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden zulässig.
Sofern die Leistungen von David Hessels durch den Kunden als vertragsgerecht abgenommen wurden, liegt eine solche Abnahme vor, wenn nicht der Kunde seine Reklamation innerhalb von zwei Wochen nach Leistungserbringung schriftlich übersendet.
Der Kunde ist nach Leistungserbringung durch David Hessels zur Zahlung verpflichtet. Er gerät bei fehlender Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung auch ohne Mahnung in Verzug.
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung steht dem Kunden das Recht zu, die Arbeitsergebnisse im Rahmen und für die Zwecke des Vertrages zu nutzen. Abweichungen von dieser Nutzungsregelung bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
4. Leistungsstörungen
Bei Leistungsstörungen werden die gesetzlichen Regelungen für den Dienst- oder Werkvertrag angewendet.
5. Haftung
a. David Hessels haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von David Hessels, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit er, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben.
b. David Hessels haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Er haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
c. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.
d. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
e. Gerichtsstand ist Soest.
Labor & Praktische Bedingungen
1. Die Echtheit eines Edelsteines oder einer Perle wird mit Hilfe modernster gemmologischer Untersuchung bestimmt. Falls erforderlich (bei Verdacht auf Nichtbehandlung und / oder bei finanziell bedeutsamer geographischer Herkunft), werde ich auf die Notwendigkeit einer Analyse des genannten Steins durch eine internationale gemmologische Institut hinweisen und beraten. Aus Erfahrung können sich erhebliche Preisunterschiede ergeben für den selben Stein nach Analyse in der Fassung oder als isolierter Stein. Nur den isolierten Stein kann man allen technisch möglichen Prüfungsverfahren unterziehen.
2. Gewichte in Karat werden, wenn diese nicht exakt gewogen werden können, anhand von errechneten Messwerten ermittelt und sind als Näherungswerte zu verstehen.
3. Edelmetalle und ihre Legierungen werden wie folgt geprüft und beschrieben: 900/1000 750/1000, 585/1000, 333/1000 usw., oder im Falle Ihrer örtlichen Gepflogenheiten werden 14ct, 18ct usw. hinzugefügt.
4. Edelmetalle und ihr Feingehalt werden geprüft und wie folgt beschrieben: 900/1000 750/1000, 585/1000, 333/1000 usw. Exakte Graduierungen für Diamanten können nur an nicht gefassten Steinen vorgenommen werden. Der Auftraggeber stimmt zu, dass die von mir ermittelten Spektral-Daten (Raman, Photolumineszenz, RFA und FTIR) für wissenschaftliche Untersuchungen weitergegeben werden. Dies gilt auch für die Mikrographie.
5. Abweichungen in Farbe und Größe bei Abbildungen gegenüber dem Original sind möglich.
6. Die Angaben im Gutachten erfolgen unter Beachtung der im kaufmännischen Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Rechtsansprüche gegen den Auftragnehmer und Ersteller können hieraus jedoch nicht geltend gemacht werden. Gerichtsstand ist Soest.
7. Diamanten und Edelsteine können jederzeit behandelt, manipuliert oder ausgetauscht werden; deswegen ist die vorliegende Bewertung ausschließlich gültig für meine Recherche am Kalendertag der Begutachtung. Bei mündlichen Schätzungen vor Ort beim Kunden ist jeder Rechtsanspruch ausgeschlossen. Sollten Abweichungen zwischen einem Objekt und der dazu gehörende Bericht festgestellt werden, wenden Sie sich bitte umgehend an die Schmuck-Forensik. Um einen Bericht zu verifizieren, senden Sie mir einfach die Nummer und die Objektbeschreibung.
8. Einige Dienstleistungen der Schmuck-Forensik, wie die Erstellung von Schmuckprofilen, werden nur in Deutschland und den Niederlanden angeboten. Dies aufgrund des geographischen und vor allem demographischen Charakters dieser Dienstleistung.
9. Das Berufsgeheimnis (Schweigepflicht) wird von der Schmuck-Forensik und allen ihren Teammitgliedern sehr ernst genommen, und wir sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies wird auch von unseren Kunden erwartet. Aus Sicherheitsgründen bitten wir Sie, andere nur bei striktem Informationsbedarf über meinen Besuch zu informieren und von der Veröffentlichung in sozialen Medien abzusehen. Der Kunde ist für die Bereitstellung eines angemessenen Arbeitsplatzes (mindestens 2,5 Meter / 8,2 Fuß Breite), eines rollenden Schreibtischstuhls, WiFi (wenn möglich) und elektrischer Steckdosen verantwortlich. Der Kunde ist für angemessene Sicherheitsmaßnahmen auf dem Gelände verantwortlich.
10. Alle Berichte und / oder Ergebnisse dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Schmuck-Forensik veröffentlicht werden. Jeglicher Missbrauch oder illegale Änderungen der von der Schmuck-Forensik erstellten Berichte werden den örtlichen Behörden gemeldet.
11. Alle Fotografien und Analyse-Metadaten bleiben das alleinige geistige Eigentum von Schmuck-Forensik, sofern nicht anders vereinbart.
12. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages nicht. In einem solchen Fall wird eine wirksame Bestimmung vereinbart, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Sollte sich eine Regelung als lückenhaft erweisen, gilt Gleiches.
13. Bei einem gewerblichen Auftrag (Einzelnunternehmung, GmbH, AG, etc.) sind die Gesetze des HGBs verbindlich. Jegliche Haftung ist in diesen Fall ausgeschlossen, es handelt sich auch nicht um zugesicherte Eigenschaften nach dem BGB. Jegliche Haftung ist in diesen Fall ausgeschlossen, es handelt sich auch nicht um zugesicherte Eigenschaften nach dem BGB.
14. Bei etwaigen mündlichen Schätzungen und Beurteilungen vor Ort beim Kunden ist jeder Rechtsanspruch ausgeschlossen.
15. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gerichtsstand ist Soest, Deutschland.